Der SiGe-Koordinator nach RAB30
Die Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet den Bauherrn, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, für die Planung der Ausführung, sowie für die Ausführung des Bauvorhabens einen, ggf. mehrere,
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) zu bestellen.
Seit 1999 werden Bauherren als Initiator eines Bauvorhabens (mit)verpflichtet, sich um den Gesundheitsschutz der auf der Baustelle tätigen Personen zu kümmern. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, benötigen viele Bauherren Unterstützung – dies leistet der SiGe-Koordinator.
Der SiGe-Koordinator übernimmt nach der „Baustellenverordnung“ BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen) Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Er hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen. Der Bauherr wird durch die Bestellung eines geeigneten Koordinators nicht von seiner Verantwortung entbunden, seine Verpflichtungen nach BaustellV zu erfüllen (§ 3 Abs. 1a BaustellV). Der SiGeKo kann den Bauherren aber mit seinen besonderen Fachkenntnissen dabei beraten und unterstützen.
Ich biete Bauherren, Unternehmen, Architekten und Bauingenieuren die Leistung des SiGeKo als freier Mitarbeiter an. Bitte kontaktieren Sie mich für ein unverbindliche Angebot.
Meine Leistungen für Sie sind:
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- Beratung und Unterstützung bei Ihrer Gefährdungsbeurteilung
- Analyse der Sicherheits- und Gesundheitsrisiken
- Gefahrenquellen erkennen und Maßnahmen erarbeiten
- Erstellung und fortlaufende Aktualisierung des SiGe-Planes
- Beteiligung an der Baustellenplanung
- Überwachung der Baustelle auf Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften
- Erstellung und Einreichung der Vorankündigung bei der Behörde
- Erstellung der Dokumentation zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz
- Sicherheitsbegehungen und Protokolle zu sicherheitsrelevanten Mängeln