Brandschutzbeauftragter

Brandschutz im Bestand

Brandschutzbeauftragter

Auf Grund besonderer Rechtsvorschriften, Auflagen von Behörden und/oder individuellen Gefährdungsbeurteilungen ist es für Unternehmen erforderlich Brandschutzbeauftragte zu stellen.  Der/die Brandschutzbeauftragte ist somit eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die sich um alle Belange des vorbeugenden Brandschutzes kümmert. Er/sie ist grundsätzlich in alle betrieblichen Entscheidungen, die den Brandschutz betreffen, mit einzubeziehen.

Der Brandschutzbeauftragte hat durch seine Aufgabe und Rechtsstellung ein umfangreiches Arbeitsgebiet, das fundierte Brandschutzkenntnisse erfordert. Allerdings verursacht die regelmäßige Aus- und Fortbildung von eigenen Mitarbeitern hohe Kosten für den Arbeitgeber. Zudem besteht immer das Risiko, dass der zum Brandschutzbeauftragten bestellte Mitarbeiter nach der Ausbildung seinen Arbeitsplatz wechselt und daher die Investition neu getätigt werden muss.   Oft sollen interne Mitarbeiter die Aufgabe des Brandschutzbeaufttragten zusätzlich zu ihrer eigentlichen Tätigkeit ausführen, was dazu führt, daß die Qualität der Ergebnisse darunter leidet.

Vorteile eines externen Brandschutzbeauftragten

Ein externer Brandschutzbeauftragter verhindert innerbetriebliche Spannungen, da die Lösungsfindung für etwaige Probleme neutral und sachbezogen erfolgen kann.

    • Keine Kosten für Aus- und Weiterbildung eines/einer internen Mitarbeiters/Mitarbeiterinterin
    • Keine Kosten für Fachliteratur, Fachzeitschriften, EDV-Software usw.
    • Bessere Akzeptanz bei Schulungen (Arbeitskollegen werden dabei oft nicht ernst genommen)
    • Planbare Vertragslaufzeiten und planbare feste Kosten
    • Kein unreflektiertes Handeln (Betriebsblindheit)
    • Sachliche und objektive Kommunikation mit der Geschäftsführung – Keine Befangenheit durch Arbeitsverhältnis

Meine Leistungen im betrieblichen Brandschutz

    • Erstellen der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
    • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
    • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
    • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
    • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
    • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
    • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
    • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen
    • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
    • Mitwirken bei der Umsetzung und Einhaltung des Brandschutzkonzeptes
    • Kontrollieren der Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. auf Aktualität
    • Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen/Evakuierungsübungen
    • Teilnahme an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
    • Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
    • Unterstützen der Führungskräfte bei der Erstellung der regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
    • Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
    • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
    • Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
    • Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
    • Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
    • Schulung von Brandschutzhelfern/Evakuierungshelfern
    • Aus- und Fortbildung der Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen
    • Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz
    • Aktualisieren der Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne usw.

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